Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
AGB von fotobox-vermietung.nrw
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der Dr. Simon Weihofen & Jens Mölders GbR, Mattesohlenweg 1, 46562 Voerde (nachfolgend "Vermieter"), gelten für alle Mietverträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Mieter“) mit dem Vermieter hinsichtlich der auf der Website des Vermieters dargestellten Angebote abschließt.
1.2
Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3
Der Vermieter vermietet als Mietgegenstand eine Fotobox mit Spiegelreflexkamera und aufsteckbarem Studioblitz. Weiteres Zubehör (wie bspw. Hintergründe, Accessoires, etc.) kann vom Mieter optional hinzugebucht werden. Wenn nachfolgend von „Mietgegenstand“ oder „Fotobox“ die Rede ist, beinhaltet dies auch evtl. optional gebuchtes Zubehör. Eine detaillierte Beschreibung des Mietgegenstands hängt vom gebuchten Angebot ab und kann der Website des Vermieters sowie im individuellen Angebot des Vermieters an den Mieter entnommen werden.
1.4
Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf ebenfalls der Schriftform. Der Vorrang der – auch mündlichen – Individualabrede gemäß § 305b BGB bleibt unberührt.
1.5
Gerichtsstand für Ansprüche aufgrund dieser Bedingungen und der einzelnen Mietverträge ist Dinslaken, soweit der Mieter Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Dasselbe gilt, wenn ein Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
1.6
Diese AGB gelten als vereinbart, wenn der Mieter sie zur Kenntnis nimmt oder ihnen nicht umgehend widerspricht, spätestens aber mit Vertragsschluss, bzw. der Inanspruchnahme der Leistung durch den Mieter.
1.7
Abweichende Geschäftsbedingungen des Mieters erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, der Vermieter erkennt diese schriftlich an.
2.1
Der Mieter kann eine unverbindliche Anfrage zu einem Mietvertrag per Internetseite (www.fotobox-vermietung.nrw), per E-Mail (info@fotobox-vermietung.nrw) oder per Telefon und WhatsApp (0170/2893729) übermitteln. Anhand dieser Anfrage erstellt der Vermieter ein individuelles Angebot (inkl. Mietdauer, Leistungsumfang und Preis) und übermittelt es an den Mieter. Das Angebot des Vermieters bleibt für eine Dauer von 14 Tagen verbindlich.
2.2
Ein Vertrag kommt grundsätzlich mit der Bestätigung bzw. der Annahme des Angebots vom Vermieter durch den Mieter zustande.
2.3
Der Vermieter behält sich das Recht vor, einzelne Reservierungen in Ausnahmefällen zu stornieren.
2.4
Die auf der Website des Vermieters beschriebene Leistungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Vermieters dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots auf Abschluss eines Mietvertrages durch den Mieter.
2.5
Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
3.1
Die Mietdauer wird individuell vereinbart und ist im Angebot dokumentiert (siehe § 2). Die Mietdauer beginnt jedoch spätestens mit der Lieferung und endet spätestens mit der Rückgabe des Mietgegenstands.
3.2
Der Mieter ist ausschließlich berechtigt, den Mietgegenstand im Zeitraum der dokumentierten Mietdauer zu nutzen. Setzt der Mieter den Gebrauch des Mietgegenstands nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung. Eine Verlängerung der Mietzeit ohne Einverständniserklärung und schriftliche Bestätigung durch den Vermieter ist nicht gestattet.
3.3
Wird die Anlieferung und Abholung des Mietgegenstands durch den Vermieter vereinbart, wird die Fotobox am Tag der Veranstaltung geliefert, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Mieter oder eine von ihm beauftragte Person muss die Fotobox am nächsten Tag nach der Veranstaltung zu einer vorher vereinbarten Uhrzeit an geschützter Stelle zur Abholung bereitstellen und dem Vermieter übergeben.
3.4
Der Vermieter ist berechtigt, Leistungen auch durch Dritte erbringen zu lassen.
3.5
Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen.
3.6
Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
4.1
Für die Dauer der Mietzeit ist der Mieter zur Zahlung des Mietpreises verpflichtet. Der Mietpreis ergibt sich dem bestätigten und individuellen Angebot des Mieters.
4.2
Eine vorzeitige Rückgabe führt nicht zu einer Verringerung des Mietpreises.
4.3
Der Mieter schuldet keine Mietsicherheit/ Kaution.
4.4
Soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, sind in Angeboten und Auftragsbestätigungen genannte Gesamtpreise und Zeitangaben Schätzungen, die auf den Angaben des Mieters beruhen. Soweit sich die Zeitdauer und andere Vertragsbestandteile, wie z.B. der Leistungsumfang, verändern, ist der Vermieter zur Nachberechnung berechtigt und der Mieter zur Zahlung auch der Nachberechnung verpflichtet.
4.5
Zahlungsverpflichtungen des Mieters sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungstermins steht dem Vermieter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen zu. Zusätzlich kann der Vermieter dem Mieter Mahngebühren in Rechnung stellen.
4.6
Der Mietpreis richtet sich nach dem vertraglich vereinbarten Ausstattungspaket und ist in im vom Mieter bestätigten Angebot sowie in der im Nachhinein gestellten Rechnung bindend aufgeführt.
Als Zahlungsweise steht dem Mieter folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Überweisung
Der Mieter kann den Mietpreis nach Erhalt der Rechnung auf folgendes Konto überweisen:
Dr. Simon Weihofen
IBAN: DE20 5001 0517 5426 9378 90
BIC: INGDDEFFXXX
Bankinstitut: ING-DiBa AG
Bei dem Verwendungszweck ist der Mieter verpflichtet, die Rechnungsnummer anzugeben.
Alternative Zahlungsoptionen
Mit Rechnungsstellung versendet der Vermieter eine E-Mail via Paypal an den Mieter. Dort sind weitere Zahlungsoptionen (Paypal, Kreditkarte, Direktüberweisung, etc.) gelistet, über die der Mieter die Rechnung begleichen kann.
5.1
Der Mieter kann jederzeit vor dem Mietbeginn von dem Vertrag zurücktreten.
5.2
Im Falle des Rücktritts berechnet der Vermieter dem Mieter eine Stornogebühr, die sich nach den folgenden Prozentsätzen berechnet:
- bis 5 Wochen vor Mietbeginn: 10%
- bis 4 Wochen vor Mietbeginn: 20%
- bis 3 Wochen vor Mietbeginn: 30%
- bis 2 Wochen vor Mietbeginn: 40%
- bis 1 Woche oder kürzer vor Mietbeginn: 50%
5.3
Vertragliche Sonderwünsche des Mieters (Sonderleistungen, Sonderanfertigungen) sind stets in voller Höhe zu zahlen, soweit der Vermieter deren Erbringung nachweisen kann.
6.1
Der Mieter hat den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. Er wird die Aufbau-, Gebrauchs- & Wartungs-sowie Abbauanweisungen des Vermieters befolgen.
6.2
Kennzeichnungen des Mietgegenstands, insbesondere Schilder, Aufkleber, Nummern, etc., dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden. Die Anbringung von Fremdmaterial an der Fotobox (insbesondere durch Beklebung) ist nicht gestattet.
6.3
Der Mieter duldet den Zugang zum Aufstellungsort der Fotobox vor und während der Veranstaltung, sowie zum Abbau der Fotobox am Folgetag.
6.4
Sollte die Fotobox in Räumlichkeiten Dritter verwendet werden, sorgt der Mieter im Vorhinein für eine entsprechende Duldung des Dritten, die dem Vermieter übermittelt wird.
6.5
Für geeignete Stromquellen und die entstehenden Kosten der Stromentnahme ist der Mieter verantwortlich. Auf die aufgestellten Mietgegenstände als mögliche Gefahrenquellen werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung vom Mieter ausdrücklich am Veranstaltungsort hingewiesen.
6.6
Ebenso weißt der Mieter ausdrücklich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung darauf hin, dass sie mit der Nutzung der Fotobox ihre Einwilligung zur Veröffentlichung ihres Fotos (Rechts am eigenen Bild) geben.
6.7
Sollte es während der Mietdauer zu Problemen oder Mängeln kommen, ist der Mieter verpflichtet, dies dem Vermieter mitzuteilen.
6.8
Eine Weitervermietung an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters ist generell untersagt.
6.9
Dem Mieter wird der Mietgegenstand sofortiger Wirkung entzogen, wenn der Fotobox aus wichtigem Grund durch Verschulden des Mieters oder dessen Veranstaltungsteilnehmerinnen und -teilnehmer ein Verbleib nicht bis zum Ende der Veranstaltungszeit zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Mieter oder die Veranstaltungsteilnehmerinnen und -teilnehmer den Mietgegenstand nicht ordnungsgemäß und nach Anweisung des Vermieters gebrauchen oder die Fotobox erheblich gefährdet sind. Vergütungsansprüche bleiben in diesem Fall unberührt.
7.1
Während der Mietdauer ist der Mietgegenstand pfleglich und sorgsam zu behandeln. Die Fotobox ist so aufzustellen, dass sie vor Ort keine Behinderung für die Veranstaltungsteilnehmerinnen und -teilnehmer darstellt, nicht in einem Durchgangsweg platziert ist und keine Notausgänge versperrt. Um eine ausreichende elektrische Sicherheit gewährleisten zu können, dürfen keine Drittgeräte angeschlossen werden und es darf nur das zur Verfügung gestellte Verlängerungskabel verwendet werden.
7.2
Folgende Schäden müssen in vollem Umfang vom Mieter getragen werden:
- Schäden, die durch Missachtung der mitgelieferten Anleitungen, Nutzungs- und Sicherheitshinweise entstanden sind,
- Diebstahl oder Verlust der Fotobox oder anderer Mietgegenstände,
- Unautorisierte Öffnung oder Manipulation der Fotobox oder anderer Mietgegenstände,
- unsachgemäße oder unzweckmäßige Verwendung.
Beschädigte oder nicht zurückgesendete Bestandteile der Ausrüstung sowie Reinigungskosten werden dem Mieter vom Vermieter in Rechnung gestellt.
7.3
Nach einem Unfall mit Beteiligung Dritter, insbesondere bei Personenschäden oder einem Diebstahl des Mietgegenstands, hat der Mieter unverzüglich die Polizei zu verständigen und hinzuzuziehen.
7.4
Bei jeglicher Beschädigung oder bei einem Diebstahl oder einem sonstigen Verlust des Mietgegenstands während der Mietdauer, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich über alle ihm bekannten Einzelheiten des jeweiligen Ereignisses, das zur Beschädigung, zum Diebstahl oder sonstigen Verlust geführt hat, schriftlich oder in Textform zu unterrichten.
7.5
Der Mieter hat alle ihm zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, die der Aufklärung des Schadenereignisses (bzw. des Diebstahls oder sonstigen Verlusts) dienlich und förderlich sind.
7.6
Bei einem Schadensfall ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter und den Versicherer zu unterstützen und Auskünfte zu erteilen, die zur Aufklärung des Schadenfalls oder zur Feststellung der Schadenslage erforderlich sind.
8.1
Der Mieter hat dem Vermieter auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen.
8.2
Die Behebung von Mängeln, die vom Mieter unverschuldet sind, erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung bzw. Reparatur des Mietgegenstands.
8.3
Die Rechte des Mieters wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung des Vermieters Änderungen an dem Mietgegenstand vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Mieter weist nach, dass die Änderungen keine für den Vermieter unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung des Mangels haben.
8.4
Die Rechte des Mieters wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Mieter zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536a Abs. 2 BGB berechtigt ist, und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.
8.5
Im Falle unvollständiger Leistungserbringung auf Seite des Vermieters beschränkt sich die Haftungsverpflichtung maximal auf den belasteten Mietpreis. Darüber hinaus gehende Ansprüche seitens des Mieters sind ausgeschlossen.
9.1
Dem Mieter ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Durchführung des Vertrags erforderlichen persönlichen Daten vom Vermieter auf Datenträgern gespeichert werden. Der Mieter stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten, welches nur soweit gesetzlich zulässig erfolgt, ausdrücklich zu.
9.2
Dem Mieter steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Vermieter ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Mieters verpflichtet, jedoch nicht vor der Beendigung des Vertrages.
9.3
Die Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die: Dr. Simon Weihofen & Jens Mölders GbR, Mattesohlenweg 1, 46562 Voerde, E-Mail: info@fotobox-vermietung.nrw. Die Datenschutzerklärung der Dr. Simon Weihofen & Jens Mölders GbR findet der Mieter unter folgendem Link: www.fotobox-vermietung.nrw/datenschutzerklaerung
9.4
Dem Vermieter steht das Urheberrecht an sämtlichen digitalen Aufzeichnungen, die mit der Fotobox erstellt wurden in jeglicher Form und Darstellungsweise nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
9.5
Der Vermieter überträgt dem Mieter das einfache Nutzungsrecht auch zur Weitergabe an deren Veranstaltungsteilnehmerinnen und -teilnehmer entsprechend der aufgezeichneten Personen für die im Rahmen dieses Vertrages geschaffenen verkörperten Dienstleistungsergebnisse. Das Nutzungsrecht geht erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung über.
9.6
Die digitale Aufzeichnung bzw. die Negative verbleiben beim Vermieter. Eine Herausgabe an den Mieter erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und Vergütung. Eine Löschung des Bildmaterials erfolgt nach freiem Ermessen des Vermieters, zur Speicherung oder zur Aufbewahrung ist der Vermieter nicht verpflichtet.
9.7
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Mieter herauszugeben, wenn dieses nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
10.1
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, obliegt dem Mieter. Der Mieter ist ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Ausgabe des Bildmaterials für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
10.2
Jegliche Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter sind soweit gesetzlich möglich ausgeschlossen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person. Die Haftungserleichterung gilt auch für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen im Sinne von § 278 BGB. Die Haftung für Folgeschäden ist im Falle der einfachen Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Lebens-, Körper oder Gesundheitsschäden auf die Höhe der vertragsmäßigen Vergütung beschränkt.
10.3
Der Vermieter übernimmt keine Haftung mit der Erbringung der vertraglichen Leistung für den vom Mieter bezweckten Erfolg.
10.4
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für das gespeicherte Bildmaterial.
10.5
Der Mieter haftet auch für seine Veranstaltungsteilnehmerinnen und -teilnehmer für jede Veränderung, Verunreinigung oder Zerstörung der der Mietgegenstände während der Veranstaltung.
11.1
Der Mieter kann seine Buchung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt mit Zugang der Auftragsbestätigung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
Dr. Simon Weihofen & Jens Mölders GbR
Mattesohlenweg 1
46562 Voerde
11.2
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.
11.3
Kann der Mieter dem Vermieter die empfangene Leistung sowie Nutzung (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, muss der Mieter dem Vermieter insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass der Mieter die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Mieter mit der Absendung seiner Widerrufserklärung, für den Vermieter mit deren Empfang.